Re: Schadensmaximierung bei E-Plus/ALDI TALK durch automatische Guthabenaufladung

Aktualisierung bzgl. Schadensmaximierung bei E-Plus/ALDI TALK durch automatische Guthabenaufladung

Am Samstag erreichte mich ein Anschreiben einer Abteilung “Recht + Inkasso” aus Nürnberg mit einer Münchner Telefonnummer auf dem Briefkopf als “letzte Mahnung”. Also rief ich heute an. Die Information, welche niemand, aber auch niemand von dem Saftladen bisher erwähnt hatte, nämlich daß ich per Guthabenbon aufladen lassen und mir den Restbetrag danach auszahlen lassen könne, wurde mir diesmal gegeben. Das hätte wohl ein halbwegs kompetenter Kundenservice auch leisten können, aber der Saftladen leistet sich ja leider nur einen Kunden-“Service”.

Dazu darf man natürlich wiederum über allerlei institutionelle und bürokratische Hürden springen. Denn – und das stellt natürlich explizit infrage ob ich vor dem Brief vom Samstag überhaupt in der Lage gewesen wäre diese Hürden zu nehmen – ich darf jetzt einen Guthabenbon (5 €) kaufen und diesen aber nicht selbst zum Aufladen des Kontos benutzen, sondern muß mich an die Abteilung “Recht + Inkasso” wenden damit diese den Guthabenbon einlösen und mir hernach ein Formular zur Auszahlung des Restbetrags zuschicken. Deutlich bescheuerter könnte ich es mir nicht ausdenken, wenn es die Aufgabe wäre die bescheuertste Methode finden um Kunden zu gängeln die jegliche weitere Geschäftsbeziehung mit dem Saftladen ablehnen.

Nun ja, etwas gutes hat dieses Geschäftsgebaren. Ich werde mich mit Beschwerden sowohl an die Bundesnetzagentur als auch an die Verbraucherzentrale und eventuell an die Bundesnetzagentur wenden um diesem Geschäftsgebaren die nötige Öffentlichkeit zukommen zu lassen. Gegen Oligopolisten wie Telefonica/Aldi Talk/MedionMobile/E-Plus ist man als Kunde ja offenbar immer im Hintertreffen …

Die Dame am Telefon war dann auch etwas pikiert1 ob der Tatsache, daß ich mich aufgrund der Weigerungshaltung seitens ihres Saftladens erdreistet hatte mit Einschreiben und Rückschein die 1,99 € in bar an ihren Saftladen zu schicken2. Das hätte sie ja noch nie gehört. Ich habe sie dann erstmal aufgeklärt, daß ich es auch noch nie gehört habe, daß sich eine Firma weigert eine Zahlung per Bankverbindung anzunehmen, wenn doch eine Lastschrift per SEPA-Mandat durchaus möglich ist und aus meiner Sicht das SEPA-Mandat zu dem Zeitpunkt noch bestand, eine Abbuchung also möglich gewesen wäre. Und auch, daß ich es noch nie gehört hätte, daß der Kundendienst mit der Information nicht herausrücken kann, daß eine Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrags möglich ist und wie. Denn daß ich eine Weiterführung jeglicher Geschäftsbeziehung mit dem Saftladen ablehne, hatte ich zuvor klipp und klar geschrieben.

// Oliver

  1. um nicht zu sagen “giftig” []
  2. Ist natürlich eine durchaus dumme Lage wenn man einerseits mit Inkassobüro droht und andererseits die Annahme einer Zahlung verweigert und die eigenen Mitarbeiter nicht in der Lage sind die im Betreff angegebene Rufnummer zuzuordnen. Das könnte vor Gericht natürlich zu kleineren Argumentationsschwierigkeiten führen. []
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