Der unsichere Hafen

Bin mal gespannt ob mit dem Auslaufen der Gnadenfrist für das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, welches eigentlich eine Entscheidung der EU-Kommission war, die EU mal wieder einknickt oder ob wir uns endlich mal durchsetzen.

Es wäre wohl eher eine Frage des Willens als des Könnens. Denn den Datentransfer zu kappen dürfte zu interessanten Verwerfungen und wirtschaftlichen Problemen führen … für beide Seiten.

Meine Vermutung ist, daß wieder einmal Zivilrechte auf dem Altar des Mammon den wirtschaftlichen Interessen geopfert werden.

Die House Resolution 1428 dient der Anpassung des Privacy Act (Datenschutzgesetz) um die aus dem letztjährigen Judicial Redress Act (Rechtsbehelfsgesetz) erwachsenen Rechte für Bürger anderer Staaten wieder zurechtzustutzen. Aus dem Bericht des Rechtsausschusses:

The Judicial Redress Act provides citizens of covered foreign countries with the ability to bring suit in Federal district court for certain Privacy Act violations by the Federal Government related to the sharing of law enforcement information between the United States and a covered foreign government. Any such lawsuit is subject to the same terms and conditions that apply to U.S. citizens and lawful permanent residents who seek redress against the Federal Government under the Privacy Act.

Übersetzung1:

Das Rechtsbehelfsgesetz stattet Bürger der hiervon abgedeckten Staaten mit der Möglichkeit aus, für bestimmte, von der US-Bundesregierung begangene, Übertretungen des Datenschutzgesetzes – bezogen auf den Datenaustausch zwischen der US-Regierung und einer (hiervon abgedeckten) ausländischen Regierung im Rahmen der Strafverfolgung – Klage vor einem Bundesgericht einzureichen. Jedwedes solches Klageverfahren unterliegt den gleichen Bestimmungen die auch für US-Bürger und gesetzliche ständige Einwohner gelten, die einen Rechtsbehelf gegen die US-Bundesregierung im Rahmen des Datenschutzgesetzes suchen.

Wer will da noch behaupten nur Deutsch tauge für gewundene Schachtelsätze. Die Amerikaner benutzen dafür den Begriff Legalese, was man in etwa mit Anwaltesisch übersetzen könnte. Aber Spaß beiseite …

Besagte House Resolution 1428 dient dazu das Datenschutzgesetz so abzuändern, daß die Regelungen aus dem Rechtsbehelfsgesetz nicht mehr greifen wenn es um die nationale Sicherheit der USA geht. Da inzwischen alles mit der nationalen Sicherheit der USA zusammenhängt und zwar nicht nur auf deren Staatsgebiet, kann man sich selbst ausrechnen daß es einfach darum geht dem Papiertiger vom letzten Jahr noch die aufgemalten Krallen und Zähne zu ziehen.

Purpose: To provide that, in order to qualify as a covered
country, a foreign country must permit commercial data
transfers with the United States and may not impede
the national security interests of the United States.

Übersetzung:

Zweck: Vorzusehen daß, um sich als ein (vom Rechtsbehelfsgesetz) abgedeckter Staat zu qualifizieren, ein Staat kommerziellen Datenaustausch mit den USA erlauben muß und nicht die nationalen Sicherheitsinteressen der USA behindern darf.

Ein Schelm wer dabei böses denkt. Zum Beispiel, daß diese Änderung ein gezielter Blattschuß auf die laufenden Verhandlungen zwischen EU und USA zu einer Nachfolgeregelung ala “Safe Harbor” war.

Aber wie schon erwähnt, es wird wohl darauf hinauslaufen daß die EU wieder einen Kotau vor den USA macht. Es gebührt einem Lakaien auch nicht anders.

// Oliver

PS: und wie Heise nunmehr, unter Bezugnahme auf einen Journalisten, berichtet, scheint die EU-Kommission in der Tat auf ganzer Linie einzuknicken, da bei Verkündigung des “Erfolgs” über die Streitpunkte noch überhaupt keine Einigung erzielt war.

  1. Achtung: ich bin kein Anwalt, die Übersetzung kann also nur sinngemäß erfolgen. Es ist möglich, daß bestimmte Fachbegriffe nicht korrekt übertragen werden. []
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