Da haben hochbezahlte Funktionsträger mal richtig mitgedacht.
In Hessen gelten Erzieher/-innen und Lehrer/-innen nicht als Funktionsträger, welchen eine Betreuung ihrer Kinder trotz Schließung von Schulen und Kitas zusteht. Finde den Fehler.
Seit Freitag ist es amtlich. In Hessen bleiben Schulen und Kitas bis nach den Osterferien geschlossen wegen SARS-CoV2. An sich eine sinnvolle Maßnahme. Aber nicht ganz durchdacht, wie man anhand der Liste der Funktionsträger ersehen kann. Zitat aus dem Schreiben vom 2020-03-13:
Die Notbetreuung dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Jene also, deren Funktion es wäre die Kinder der Funktionsträger zu betreuen, stehen ohne Betreuung da, da sie nicht als Funktionsträger definiert sind. Das ergibt natürlich total viel Sinn 1! Ich vermute die entsprechenden Lehrer/-innen und Erzieher/-innen mit eigenen Kindern werden die Betreuung der Funktionsträgerkinder durch “mobiles Arbeiten” abdecken …
Update: Laut diesem Schreiben vom 2020-03-15 scheint man den Fehler erkannt zu haben, zumindest teilweise:
Eine weitere Ausnahme wird für Lehrkräfte eröffnet, deren Einsatz als Aufsicht in der Notbetreuung zwingend erforderlich ist und die keine private Betreuung für ihre eigenen Kinder organisieren können. Sie dürfen ihre eigenen Kinder in die Notbetreuung mitbringen.
// Oliver
PS: Siehe auch hier.
- Andere Bundesländer, bspw. Schleswig-Holstein, waren da deutlich weitsichtiger. [↩]