Einfach nur traurig machte mich die Lektüre dieses Artikels in der Lausitzer Rundschau. Hier hatte ein Autofahrer eine elektronische Parkscheibe benutzt, wie sie seit einiger Zeit zugelassen sind.
Und da die Forster Politesse behauptete auch bei Abschirmung der Parkscheibe vom Sonneneinfall die Ankunftszeit nicht erkannt zu haben, wurde der Autofahrer von der Richterin kurzerhand zur Zahlung des Bußgeldes und der Verfahrenskosten verurteilt. Beweise seitens des Ordnungsamtes wurden hier nicht gefordert. Die Behauptung der Politesse wirft auch wohl eher Fragen in Richtung der Genehmigung solcher Parkscheiben auf. Hier könnte man argumentieren, daß blickwinkel- und temperaturempfindliche Anzeigen wie LCD vielleicht einfach nicht zugelassen werden dürften, sondern beispielsweise ePaper zum Einsatz kommen müßte. Von der Größe her wäre das auch kostentechnisch in solchen Parkuhren vertretbar und es käme zu keinen Fragen über die Lesbarkeit oder Blickwinkelstabilität.
Jeder der weiß wie heiß der Innenraum eines Autos im Sommer werden kann, könnte sich hier vorstellen weswegen die Lesbarkeit der Flüssigkristallanzeige beeinträchtigt war. Aber das ist im Sommer eben normal und bei einer ordnungsgemäßen Anbringung der Parkscheibe fast zu erwarten. Entsprechend sollten diese Umstände im Genehmigungsverfahren getestet worden sein. Es kann jedenfalls nicht sein, daß der Autofahrer hier für Unwägbarkeiten haftet, die den Behörden durchaus vorab bekannt gewesen sein müssen.
Das Forster Ordnungsamt beweist hiermit einmal mehr eine ausgesprochene Korinthenkackerschmiede zu sein. Und immerhin hat man langjährige Erfahrung mit der Ausbildung und Förderung von Korinthenkackern. Ob das lobenswert ist, sollte jeder für sich entscheiden. Erwähnenswert ist es allemal.
// Oliver