Im Zusammenhang mit den aktuellen Meldungen über das elfjährige Transmädchen Alex aus Berlin (unter anderem hier) stolperte ich über die PatVerfü.
Dabei handelt es sich um eine spezielle Patientenverfügung welche unter anderem ausdrücklich untersagt eine psychiatrische Diagnose zu stellen. Damit ist jeglicher psychiatrischer Zwangsbehandlung – unter welchem Vorwand auch immer – die Grundlage entzogen. Ich kann nur empfehlen sich einmal die Seite zu Gemüte zu führen um die Risiken kennenzulernen und dann in die eine oder andere Richtung eine Entscheidung zu treffen.
Dem Transmädchen hätte es aber ohnehin nicht geholfen, da sie noch nicht im geschäftsfähigen Alter ist und daher keine Patientenverfügung abfassen und wirksam werden lassen kann.
// Oliver
Ob das in eine Patientenverfügung gehört? Ich weiß ja nicht. Würde es eher in einer Vorsorge-Vollmacht regeln, denn dort bestimmt man eine Person seines Vertrauens, die im Falle z.B. geistiger Erkrankung meine Angelegenheiten in meinem Sinn regelt. Ist natürlich Vertrauenssache!!