Mündige Verbraucher mal wieder

Als sogenannte mündige Verbraucher warten unzählige Fallen auf uns, welche von Abzockern aller Art gestellt werden. Hier wäre beispielhaft Xing zu nennen.

Meinereiner erregt sich zwar bereits an der Betitelung als Verbraucher — und nicht etwa Mensch oder Bürger — aber soweit denken die oh so unabhängigen und neutralen Edelfedern in ihren kapitalistisch-repräsentativ-demokratischen Filterblasen nicht einmal.

Bisher hielt ich allerdings die Bezeichnung vegetarischer und veganer Alternativprodukte für überhaupt nicht irreführend. Der EuGH sah dies unlängst anders (und hier) und begründete dies mit … ich glaube mit Leberkäse als rein pflanzlichem Milchprodukt aus eierlegenden Wollmilchsäuen oder so. Das Urteil ist also kurzum echter Käse und reiht sich in andere “europäische”1 Regularien fernab der Realität ein, wie jener, daß Marmelade nicht Marmelade genannt werden darf, weil die Briten ansonsten keine eigenen Extrawürste gehabt hätten; was vor allem beweist daß britischer “common sense” eben nicht mit gesundem Menschenverstand übersetzbar ist.

Von den bescheuerten Anglizismen des Veggie-Cheese-Herstellers bin ich auch nicht begeistert. Aber irreführend kann man das wohl kaum nennen wenn da eindeutig auf die pflanzliche Herkunft verwiesen wird.

In Sachen Irreführung käme sowieso eher das deutsche Reinheitsgebot in den Sinn welches insgesamt sechsundsechzig Zusatzstoffe zu den in der ursprünglichen Version genannten vier Zutaten Gerste, Wasser, Hopfen und Hefe erlaubt2. Das ist irreführend in höchstem Maße und wird mit Vorliebe von den Industriepisseherstellern als “Argument” gegen handwerkliche Bierbrauer ins Feld geführt. Die dürfen nämlich nicht einfach natürliche Zusatzstoffe wie Gewürze, Blüten, Obst oder Milch im Brauprozeß zugeben. Das heißt, sie dürfen es schon, aber dann dürfen sie es – sofern in Deutschland gebraut – nicht als Bier bezeichnen. Beispielhaft sei hier auf den Milk Stout von Camba verwiesen. Wird in einem anderen Land gebraut und das Brauprodukt dort als Bier (in Landessprache) verkauft, darf es, wiederum nach Deutschland importiert, durchaus als Bier verkauft werden, auch wenn es nicht dem deutschen Reinheitsgebot — mit seinen mittlerweile sechsundsechzig erlaubten Zusatzstoffen — entspricht.

Kurzum, die Lebensmittelindustrie im allgemeinen und die Industriepissehersteller im besonderen dürfen den mündigen Verbraucher nach Strich und Faden verarschen. Pferdefleisch statt Rind in der Lasagne ist da nur ein Beispiel von vielen, Hefeextrakt als angeblicher natürlicher Zusatzstoff und Nichtgeschmacksverstärker ein weiteres. Aber Hersteller die vegetarische und vegane Alternativen anbieten und damit naturgemäß relativ neu im Markt auftreten3 dürfen nicht im Namen auf die Ähnlichkeit ihrer Produkte zu existierenden Produktklassen verweisen. Und wir sollten eben auch nicht Leberkäse, Latex- und Sonnenmilch, sowie Käsefüße vergessen. Dürfen Veganer eigentlich nach dem Urteil noch Käsefüße haben, oder müssen sie sich diese jetzt freiwillig abhacken oder im Sinne der deutschen Fleischindustrie wieder zum Fleisch- und Wurstkonsum konvertieren?

Es bleibt wie es immer war: die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen.

// Oliver

  1. Gemeint ist die EU, aber welchem Zeitungsschreiber oder Nachrichtensprecher fallen solche Nuancen heute noch auf? []
  2. Stand von 2010, die entsprechende Liste der BLE wurde feinsäuberlich — vermutlich mit Verweis auf das Urheberrecht — aus den Weiten des Internets entfernt und das im letzten Jahr, dem 500ten Jubiläum des inzwischen zur Verarsche mutierten Reinheitsgebots von 1516. Glücklicherweise fand sich auf meiner Platte noch eine Kopie. []
  3. ähnlich der handwerklichen Biere, zumindest im Bierland Deutschland []
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