Hier die Antwort einiger Hacker des CCC auf den gestern veröffentlichten offenen Brief der “Tatort”-Autoren.
Kommentar: grundsätzlich schließe ich mich der Argumentation dieser CCC-Hacker an. Jedoch gilt ähnliches für andere Berufe auch – wobei hier ggf. keine besondere geistige Leistung nötig ist/war. Beispielsweise wird ein Schmied auch nur einmal für sein Werk bezahlt und sollte den Preis entsprechend gestalten und sich nicht danach beschweren wenn er die finanzielle Gegenleistung als zu gering erachtet. Hier stellt sich eben die Frage ob die mehrfache Entlohnung bei geistiger Leistung im Gegensatz zu einfacher Entlohnung bei physischer Leistung angemessen und gerechtfertigt ist. Und wie die Autoren der Antwort ausführen, werde ich als Entwickler für meine geistige Leistung bspw. auch nur so entlohnt wie ein angestellter Schmied entlohnt würde: einmalig.
Im Zusammenhang mit den “Tatort”-Autoren stieß mir aber auf, daß diese von Zwangsgebühren bezahlt werden und damit nicht zuletzt ihren eigenen Finanziers (den Gebührenzahlern) ans Bein pinkeln. Denn dank der Tatsache, daß heutzutage auch PCs GEZ-pflichtig sind und es bald eine haushaltsbezogene Abgabe geben wird, ist im Prinzip jeder der in D wohnhaft ist GEZwungen die Gebühr zu bezahlen und ansonsten mit Außendienstmitarbeitern in Blockwartmanier konfrontiert zu werden.
// Oliver