Der Fall des Regensburger Journalisten Stefan Aigner ist interessant und bezeichnend für die schleichende(?) Kompromittierung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung – nicht zu verwechseln mit dem Recht auf Meinungsfreiheit; also dem Recht frei von jeder eigenen Meinung zu sein.
Wie bei der taz nachzulesen, war der Journalist von der Firma Diehl verklagt worden weil er einen Munitionstyp dieser Firma – angeblich zu unrecht – als Streumunition bezeichnet hatte. Zum Leidwesen der “Waffendiehler” sieht das beispielsweise die österreichische Regierung genauso wie Herr Aigner. Und Herr Zumach von der taz hat ganz recht mit seinem Kommentar:
Wenn die Behauptung Diehls, die “Smart 155” sei eine “Punktzielmunition” und falle daher nicht in die Kategorie “Streumunition”, zutreffen würde, hätte sich die Bundesregierung auch nicht auf Wunsch der Rüstungskonzerne bei Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition um Ausnahmen für “Smart 155” bemühen müssen.
(Quelle: oben verlinkter taz-Artikel)
Auch hier war offenbar das finanzielle Risiko des Rechtsstreits ausschlaggebend dafür einen Vergleich zu suchen. Wie so oft schlägt Kapital Gerechtigkeit. Mit ein wenig Öffentlichkeit und der Dynamik des Internets hätte man womöglich eine Entscheidung durchboxen können. Aber auch die aus dem Vergleich resultierende PR dürfte sich als schlechter Deal für die Rüstungsfirma entpuppen. Leider lassen sich Mörder (siehe Tucholsky-Zitat) und ihre Vorgesetzten vermutlich auch von dieser schlechten PR nicht beeindrucken. Und letzten Endes zahlen dann die Steuerzahler für solche Mordinstrumente – meistens sogar doppelt (Nutzung + Bereinigung).
Vielen Dank an all die Medien die berichtet haben, auch wenn andere weiterreichende Medien durch diese Berührung der Pressefreiheit ihre Interessen durchaus auch gefährdet sehen müßten und man von ihnen auch eine Berichterstattung erwarten können sollte.
// Oliver
PS: Mich würde mal interessieren ob die LR darüber berichtet hatte und zusätzlich ob sie es nun doch noch tun werden, sollte es – erwartungsgemäß – noch nicht geschehen sein.