Wenn, wie Heise zitiert, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), vertreten durch ihren Vorsitzenden Konrad Freiberg, beklagt “Offenbar muss es bei uns erst Terroropfer geben, bevor unsere Politiker es wagen, die sicherlich nicht angenehmen Konsequenzen aus der Bedrohungslage in Deutschland zu ziehen.”, was einer Forderung nach Einschränkung von verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechten (bspw. Privatsphäre, Religionsfreiheit in Hinsicht auf die Antiterror-Datei) gleichkommt, hieße das nicht auch, daß der deutsche Verfassungsschutz auf diese Organisation ein Auge werfen müßte? Gleiches gälte natürlich auch für die amoklaufenden Politiker ala Schäuble, Beckstein, Stoiber und Schily, welche immer neue immer schärfere Gesetze und Einschränkungen unserer Bürgerrechte fordern aber ja dank GG eine gewisse Narrenfreiheit für sich reklamieren dürfen. Continue reading
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